Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung


Friedhof der Ev.-luth. St.-Antonius-Kirchengemeinde Bispingen in Bispingen


Auf dem Friedhof ist die Ruhezeit bei den Reihengräbern aus dem Jahr 1991 abgelaufen.

Nach § 12 der Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Bispingen ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab nach Ablauf der Ruhezeit ausgeschlossen.

Die Angehörigen haben nach § 28 das Recht Grabsteine, Grabeinfassungen und Pflanzen von den Grabstellen zu entfernen. Hierzu ist bis Ende Februar 2022 Gelegenheit.

Nach Ablauf dieser Frist werden die Gräber gegen Gebühr eingeebnet. Wir bitten die Angehörigen der Verstorbenen von den Betroffenen Reihengräbern, sich vor Abräumung der Grabstelle, mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.

Alle bis zum Jahre 2021 abgelaufenen Wahlgräber werden ebenfalls gegen Gebühr eingeebnet, soweit keine Verlängerung der Grabstelle beantragt wurde.


Bispingen, Dezember 2021


Der Kirchenvorstand
Vorsitzender
Frank Blase, Pastor